Gleichbehandlung geht uns alle an

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Die Gleichbehandlungsanwaltschaft bietet kostenfreie und vertrauliche Beratung und Unterstützung bei Diskriminierung. Konkret ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft im Bereich der privaten Arbeitswelt zuständig. Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, des Alters, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung oder auch im Zusammenhang mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen sind verboten.

 

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft wird nur tätig, wenn die betroffenen Personen dies ausdrücklich wünschen. Benachteiligungen auf Grund der genannten Merkmale sind im Zuge eines Bewerbungsverfahrens für einen Arbeitsplatz, eines Beförderungsverfahrens, bei der Entgeltgestaltung, bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen sowie bei Aus- und Weiterbildungen bzw. Umschulungsmaßnahmen verboten. Auch die sexuelle Belästigung sowie Belästigungen (Abwertungen) eines der genannten Merkmale gelten als Diskriminierung. Gemeint sind damit Verhaltensweisen, die bei der betroffenen Person unerwünscht sind, deren Würde verletzen und ein demütigendes Arbeitsumfeld schaffen.

 

Außerhalb der Arbeitswelt sieht das Gleichbehandlungsgesetz einen Rechtsschutz für die Diskriminierungsmerkmale Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit vor. Dies bedeutet, dass auch beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen keine Benachteiligungen auf Grund dieser Merkmale erfolgen dürfen. Als Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Gleichbehandlungsgebotes sieht das Gleichbehandlungsgesetz vor allem einen Schadenersatzanspruch für die betroffene Person vor.

 

Weitere Informationen zum Thema und den Aktivitäten der Gleichbehandlungsanwaltschaft finden Sie auf www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at.

 

Kontakt:

Gleichbehandlungsanwaltschaft Regionalbüro Kärnten Kumpfgasse 25/ 3. Stock, 9020 Klagenfurt

Tel.: +43 463 509 110

Gebührenfreie Hotline: 0800 206 119 E-Mail: klagenfurt.gaw@bka.gv.at

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